Stand: August 2026
Eine Split-Klimaanlage sollte von einem entsprechend qualifizierten Fachbetrieb installiert werden. Sobald bei der Installation am Kältemittelkreislauf gearbeitet wird, gelten gesetzliche Anforderungen an die ausführenden Personen und Unternehmen.
Anders sieht es bei mobilen Klimaanlagen aus: Ihr Kältemittelkreislauf ist bereits geschlossen. Sie können in der Regel selbst aufgestellt und in Betrieb genommen werden.
Wer darf eine Split-Klimaanlage installieren?
Bei einer Split-Klimaanlage werden Innen- und Außengerät vor Ort miteinander verbunden. Dazu gehört auch der Kältemittelkreislauf.
Für entsprechende Arbeiten an ortsfesten Klimaanlagen ist eine passende Sachkundebescheinigung erforderlich. Unternehmen, die solche Arbeiten anbieten, benötigen zudem die entsprechende Unternehmenszertifizierung.
Das ergibt sich aus der aktuellen Chemikalien-Klimaschutzverordnung und der europäischen F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573.
Für Hauseigentümer bedeutet das einfach:
Eine Split-Klimaanlage gehört in die Hände eines dafür qualifizierten Fachbetriebs.
Der häufig verwendete Begriff „Kälteschein“ ist dabei umgangssprachlich. Rechtlich entscheidend ist die für die jeweilige Tätigkeit erforderliche Sachkundebescheinigung. Die Voraussetzungen dafür regelt § 6 ChemKlimaschutzV.
Darf ein Elektriker eine Klimaanlage einbauen?
Nicht automatisch.
Ein Elektriker kann die notwendigen Elektroarbeiten übernehmen. Die elektrotechnische Qualifikation berechtigt aber nicht automatisch dazu, auch am Kältemittelkreislauf einer Split-Klimaanlage zu arbeiten.
Dafür ist zusätzlich die entsprechende Sachkunde erforderlich.
Hat ein Betrieb beide Qualifikationen, kann er die Installation entsprechend vollständig übernehmen. Andernfalls können Elektro- und Kälte-Klima-Fachbetrieb zusammenarbeiten.
Für Arbeiten an der elektrischen Gebäudeinstallation gelten zusätzlich die Vorgaben aus § 13 der Niederspannungsanschlussverordnung.
Kann ich eine Split-Klimaanlage selbst einbauen?
Die eigentliche Installation des Kältemittelkreislaufs sollten Sie nicht selbst übernehmen.
Vorbereitende Arbeiten können dagegen möglich sein. Welche Eigenleistungen sinnvoll sind, sollten Sie vorher mit dem Fachbetrieb abstimmen.
Das kann beispielsweise Arbeiten rund um den geplanten Montageort oder vorbereitete Leitungswege betreffen. Wo genau die Grenze liegt, hängt jedoch vom jeweiligen Vorhaben ab.
Der beste Weg ist deshalb:
Erst mit dem Fachbetrieb planen, dann mögliche Eigenleistungen abstimmen.
So vermeiden Sie, dass Vorarbeiten später geändert oder noch einmal ausgeführt werden müssen.
Darf ich eine vorgefüllte Klimaanlage selbst installieren?
Vorgefüllt bedeutet nicht automatisch selbst installierbar.
Viele Split-Klimaanlagen enthalten bereits ab Werk Kältemittel. Trotzdem müssen Innen- und Außengerät bei der Montage miteinander verbunden werden.
Für bestimmte nicht hermetisch geschlossene, vorbefüllte Geräte schreibt die EU-F-Gase-Verordnung beim Verkauf an Endkunden sogar einen Nachweis darüber vor, dass die Installation durch ein entsprechend zertifiziertes Unternehmen erfolgt.
Die Vorgaben finden sich in der Verordnung (EU) 2024/573.
Was gilt für Quick-Connect-Klimaanlagen?
Auch Quick Connect bedeutet nicht automatisch, dass eine Split-Klimaanlage ohne Fachbetrieb installiert werden darf.
Entscheidend sind das konkrete Gerät, das verwendete Kältemittel und die Arbeiten, die bei der Installation durchgeführt werden.
Die Zertifizierungsanforderungen wurden mit der neuen F-Gase-Verordnung zudem auf weitere Kältemittel und relevante Alternativen ausgeweitet. Das Umweltbundesamt erläutert die aktuellen Zertifizierungsregeln.
Eine pauschale Aussage wie „Quick Connect darf immer selbst installiert werden“ ist deshalb nicht sinnvoll.
Welche Klimaanlage kann ich selbst aufstellen?
Bei einer mobilen Klimaanlage ist keine Verbindung zwischen einem separaten Innen- und Außengerät erforderlich. Der Kältemittelkreislauf befindet sich bereits geschlossen im Gerät.
Das Klimagerät wird im Raum aufgestellt, an den Strom angeschlossen und die warme Abluft über einen Abluftschlauch nach außen geführt.
Wenn Sie nach einer Lösung ohne fest installierte Split-Klimaanlage suchen, finden Sie hier unsere mobilen Klimaanlagen.
Wie erkenne ich einen geeigneten Fachbetrieb?
Sie müssen sich die unterschiedlichen Zertifikate nicht im Detail merken.
Fragen Sie den Betrieb einfach, ob er für die Installation der vorgesehenen Split-Klimaanlage entsprechend qualifiziert und zertifiziert ist.
Für Unternehmen gelten unter anderem Anforderungen an sachkundiges Personal und die notwendige technische Ausstattung. Die aktuellen Voraussetzungen erläutert das Umweltbundesamt.
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Häufige Fragen
Braucht man einen Kälteschein, um eine Klimaanlage einzubauen?
Für bestimmte Arbeiten an Split-Klimaanlagen ist eine entsprechende Sachkundebescheinigung erforderlich. „Kälteschein“ ist dafür eine verbreitete umgangssprachliche Bezeichnung.
Darf ein Elektriker eine Split-Klimaanlage installieren?
Nur die elektrotechnische Qualifikation reicht für Arbeiten am Kältemittelkreislauf nicht aus. Dafür ist zusätzlich die entsprechende Sachkunde erforderlich.
Kann ich eine Split-Klimaanlage komplett selbst installieren?
Arbeiten am Kältemittelkreislauf unterliegen gesetzlichen Qualifikationsanforderungen. Mögliche vorbereitende Eigenleistungen sollten Sie vorher mit dem ausführenden Fachbetrieb abstimmen.
Darf ich eine vorgefüllte Split-Klimaanlage selbst anschließen?
Nicht automatisch. Auch bei werkseitig vorgefüllten Geräten können bei der Installation Arbeiten erforderlich sein, für die entsprechende Qualifikationen vorgeschrieben sind.
Muss eine mobile Klimaanlage vom Fachbetrieb installiert werden?
Ein klassisches mobiles Klimagerät hat bereits einen geschlossenen Kältemittelkreislauf. Es wird aufgestellt und die Abluft nach außen geführt. Eine Installation des Kältemittelkreislaufs wie bei einem Split-System ist nicht erforderlich.
Quellen und weiterführende Informationen
- Chemikalien-Klimaschutzverordnung – § 5 Persönliche Voraussetzungen
- Chemikalien-Klimaschutzverordnung – § 6 Sachkundebescheinigungen
- Chemikalien-Klimaschutzverordnung – § 10 Unternehmenszertifizierung
- Umweltbundesamt – Zertifizierung nach der neuen F-Gase-Verordnung
- Umweltbundesamt – EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase
- Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase
- § 13 Niederspannungsanschlussverordnung